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8.8. Wetterschießen und Wetterläuten[1455] (Andrea Weiß) - Langtext

Von der Vergangenheit bis heute beeinflusste das Wetter das Leben der Menschen – es war damals wie heute allgegenwärtig. In einer Zeit, in der sich Kenntnisse über das Wetter aus Beobachtungen und Erfahrungen herleitete und noch wenig mit physikalischem und meteorologischem Wissen zu tun hatte, erschien das Wetter mit seinen verschiedenen Begleiterscheinungen noch bedrohlicher als heute. Es hatte für das Überleben einer vorwiegend von der Landwirtschaft abhängigen Gesellschaft große Bedeutung: Blitz, Regen, Wind, Hagel und Dürre konnten die Landwirtschaft stark in Mitleidenschaft ziehen und so den Existenzkampf verschärfen. Eine zerstörte Ernte konnte den Untergang bedeuten. Soziale Netze, die heute das Überleben sichern, fehlten.

Ein eindrucksvoller Bericht, der uns die Bedrohlichkeit eines vor über 200 Jahren stattgefundenen Schauerwetters vor Augen führt, ist aus der Abtenauer Gegend erhalten. Verfasst wurde der Bericht 1796 durch den Pfleger von Abtenau, der diesen an den Hofrat schickte: „Am verwichenen Sonntag, den 31.ten July zwischen 7. und 8. Uhr Abends zog sich über Abtenau ein so erschrekliches Hagelgewitter zusammen, dergleichen sich hier die aeltesten Leuthe nicht erinneren können. Bey einer halben Stund lang fiellen unter den heftigsten Windstössen Schlossen,[1456] so häufig und dicht, daß man in den Häusern nicht einmal so viel Zeit gewann, die fenster salviren[1457] zu können. […] Das Winter-Korn, das in Hiflern steht, mag etwa noch den Dritten theil der Frucht geben: Das übrige getreid hingegen; besonders das Sommergetreid ist meistens ganz zu grund gerichtet, sodaß man auf mehreren Feldern vast gar keine Aehren mehr emporstehen sicht. Die Obstbäumer, die heuer mit Früchten bestens bestellt waren, sind gänzlich abgelähret, und viele wohl gar samt der Wurtz aus dem Grund zu boden gestürtzet. […] dieser Schauerschaden [fällt] denen selben [Bauern] um so empfindlicher, als viele ja die meisten mit keinen getreid vorrath versehen sind, und von ihren heurigen Saaten nicht einmal so viel Getreid zusambringen, um ihre Felder künftigs besaamen zu können. Der Jammer ist allgemein.”[1458]

Für derartige Wetterschäden suchten die Menschen Verantwortliche, und sie versuchten sich zu schützen. Als Urheber von Unwettern, Gewittern und Hagelschauern sah der „alte Volksglaube” böse, den Menschen feindlich gesinnte Mächte an. Noch im Mittelalter galten Dämonen und böse Geister als die Erzeuger von Unwettern. Auch Hexen konnten das Wetter machen. Geschichten von Wetterhexen und vom Wettermachen sind in zahlreichen Sagen festgehalten.[1459] Das Handwörterbuch des Aberglaubens widmet dem Begriff Wetter und seinen Ableitungen 49 Spalten, darunter Wetterbeschwörung und Wetterbann, Wetterhexe und Wettergespenst, Wettersegen und Wetterpredigt, Wetterglocke, Wetterläuten, Wetterkerze, Wetterkreuze und Wetterheilige. Auch die mittelalterlichen Heiligenleben enthalten viele Wetterzauber und Gebete, die oft auf Bibelstellen zurückgehen. Als besonders wetterwirksam galten die Anfänge der Evangelien, besonders jenes des Johannes. Zu den ältesten deutschen metereologischen Volksbüchern zählt das „Wetterbüchlein” von L. Reynmann, 1510–20, Nürnberg. Vieles, was heute noch als so genannte Bauernregel erhalten ist, geht auf dieses Buch zurück. Wetterläuten und Wetterblasen mit dem Wetterhorn werden bereits 743 im „Indiculus superstitionum” erwähnt.

Wettersegen gehören von frühester Zeit an bis heute zu den Benediktionen der katholischen Kirche. Der älteste deutsche bekannte Wettersegen stammt aus dem 12. Jahrhundert und wendet sich in einer Mischung aus Zauberworten, Beschwörungen und Aussagen Christi gegen den Hagel. Auch Maria und die Heiligen Drei Könige, wie eine Vielzahl von anderen Heiligen wurden und werden zum Schutz gegen Unwetter angerufen.[1460] Auch die katholische Kirche selbst betont diese fließenden Übergänge zwischen mythischen und religiösen Vorstellungen bei den Wettersegen und Aberglauben über die Abwehr von Unwettern. Noch heute gehören Wettersegen und Wetterämter, Wetterprozessionen, speziell in Österreich und Süddeutschland, zu den der Bevölkerung wichtigen „Hagelfeiertagen”. „Leicht ins Magische abgleitende Abwehrmittel sind: Anzünden von geweihten Kerzen, Verbrennen von geweihten Palmzweigen oder Scheitern, die am Osterfeuer angebrannt waren, Gebrauch von Kreuz, geweihtem Wasser oder Salz, Aufstellen von Wetterkreuzen auf Äckern, Wetterläuten und Wetterhahn.”[1461]

Dazu kommentiert Hermann Bausinger: „Der Mensch in seiner Hilflosigkeit sucht sich nach allen Seiten zu schützen. Gewiss lässt sich eine solche Verdoppelung dogmatisch scheiden, lassen sich Etikette Glaube und Aberglaube anbringen; aber diese Trennung wird dem tatsächlichen Ineinander nicht gerecht. Dieses Ineinander scheint nicht nur in dem Mangel an klaren theologischen Begriffen begründet zu sein, vielmehr ist es ein seelisches Faktum, das aller sondernden theologischen Begrifflichkeit Widerstand leistet.” Dagegen ist Walter Hartinger der Meinung, dass sich ein „systematischer Versuch der Entflechtung der verschiedenen Sphären des Religiösen” durchführen lässt.[1462]

8.8.1. Das Wetterläuten

Um sich vor Wetterschäden zu schützen, wandten die Menschen verschiedenste Mittel und Maßnahmen zum Schutz, zur Abwehr und zur Beeinflussung des Wetters an. Auf diese Weise entstanden viele religiöse Bräuche rund um das Wetter. Abergläubische und religiöse Vorstellungen vermischten sich im Laufe der Zeit. Es wurden beispielsweise große Wetter- oder Schauerkreuze in der Hoffnung errichtet, dass sich über den Wetterkreuzen die Wetter teilen, wegziehen und die Fluren vom Hagelschlag verschont bleiben würden. Sie wurden immer an gut sichtbaren Stellen errichtet.

Als besonders effektive Methode die Dämonen, denen man die Schuld an den bedrohlichen Wettererscheinungen gab, zu vertreiben, galt der Lärm. Metallenen Gegenständen schrieb man dabei eine besondere Wirkung zu.[1463] Bereits im Mittelalter wurden bei aufziehendem Gewitter oder Hagelschauer die Kirchenglocken geläutet, um das Unheil abzuwenden. Nach Johann Andreas Schmeller findet sich das Wetterläuten etwa im Tegernseer Ceremonial von 1505 (Cgm.1148, folio 45), dabei wurden in der Kirche auch viele Kerzen angezündet. Hans Sachs erwähnt 1612 bereits, dass der Mesner für das Wetterläuten im Hochsommer eine Roggengarbe, die „Läutgarb”, erhielt und dass mit Pöllern gegen das Wetter geschossen wurde.[1464] Karl Adrian schrieb 1947, dass das Wetterläuten zunächst die Leute auf dem Felde und im Hause auf die drohende Gefahr aufmerksam machte sollte.[1465]

Um eine Glocke besonders wirkungsvoll gegen Unwetter zu machen, wurden beim Glockengießen dem flüssigen Metall geweihte oder heilige Dinge zugegeben, wie etwa Palmkätzchen oder Reliquien von Heiligen. Auch Wettersprüche oder Bilder wurden auf den Glocken verewigt. Manche Glockeninschriften weisen auf die Unheil abwehrende Wirkung der Glocken hin: „Vivos voco, mortuos plango, fulgura frango” (Ich rufe die Lebenden, beklage die Toten, breche die Blitze). Diese Kraft der Glocken wird in einige Sagen[1466] beschrieben, wie etwa in der Sage der Hexenglocke zu Muhr, der Hexenglocke zu Wald oder in der Sage vom Zauberer Jackl und den Wetterglocken. Letztendlich wurden die Glocken noch getauft und mit einem Namen versehen. Die Namen reichen von Frauennamen bis zu Namen mit „Hund”, wie der große Altenmarkter Hund oder Werfener Schlosshund.[1467] Für das rechtzeitige Läuten an sich war der Mesner zuständig, der für diesen Dienst die so genannten „Läutgarben”, Naturalienabgaben, oder Läutgeld erhielt.[1468]

Obwohl sich der Brauch des Wetterläutens lange gehalten hatte, gab es schon früh Bedenken dagegen. Ein eindeutiges „Für” oder „Wider” gab es bis zur Aufklärung nicht. Naturwissenschaftliche Begründungen für die Wirksamkeit des Läutens hatte man bereits im Mittelalter gesucht: So war Mathias Farinator im 14. Jahrhundert der Meinung der Lärm würde die Luft von unten nach oben treiben. Die nach oben getriebene Luft verhinderte, dass das Unwetter in tiefere Regionen gelangen konnte.[1469] Erst in der Zeit der Aufklärung ging man diesem Phänomen weiter auf den Grund und kam zu folgenden Ergebnissen: Weder könnte der Lärm einer Glocke ausreichen, um Wolken zu zerteilen, noch könnte das Läuten die Unwetter abwehren. Ganz im Gegenteil: Man kam zu der Erkenntnis, dass es in den Glockentürmen, wo geläutet wurde, besonders oft einschlug,[1470] da „das Glocken-Geläute während eines Gewitters eine anziehende Kraft auf die elektrische Materie ausübt und das Einschlagen des Blitzstrahls fördert”.[1471] Die Gefahren, die während des Läutens für den Läutenden bestanden, schienen tatsächlich nicht von der Hand zu weisen zu sein. Beispiele dafür finden sich in alten Aufzeichnungen immer wieder: Am 8. des Erntemonats 1784 schlugen Blitze in die Kirchtürme von Siezenheim und Seekirchen ein. Der Blitz fuhr „mit entsetzlichem Knall in das Glockenhaus herunter [und] streckte die Glockenläuter ganz betäubt auf die Erd hin”. Auch in Högel schlug der Donnerstrahl sieben Personen nieder, in Anger wurden gar zwei auf der Stelle getötet, einem die Zehen weggerissen und die übrigen Personen so stark betäubt, „daß sie wie Tote dahingestreckt lagen und erst nach einer Weile wieder zu sich kamen”.[1472]

Im 19. Jahrhundert entdeckte man, dass die hohen Kirchtürme Schuld an den Blitzeinschlägen trugen und nicht das „Metall erhitzende” Geläute der Glocken. Es gab somit keinen Grund mehr, das Läuten zu verbieten. Bis ins 20. Jahrhundert wurde in manchen Gegenden das Wetterläuten praktiziert. In einigen Gemeinden wird nach wie vor Wetter geläutet nach dem Motto „Wenn`s nicht hilft, schadet`s auch nicht” und „weil`s den Menschen gefällt”.

8.8.2. Verordnungen und Verbote in Salzburg

Die ersten, die gegen das Wetterläuten einschritten, waren evangelische Kirchenbehörden, die in ihren Einflussbereichen das Wetterläuten verbieten wollten. Solche Verbote griffen jedoch kaum, da die Bauern jene Verbote für die Unwetterschäden verantwortlich machten und deshalb deren Aufhebung forderten. Der katholischen Kirche erging es nicht viel besser, als sie im 18. Jahrhundert gegen das Wetterläuten einschritt.[1473]

In den archivalischen Quellen des Erzstiftes Salzburg sind Einträge und Akten, die das Wetterläuten betreffen, in den 1780er Jahren gehäuft zu finden. Diese Jahre fallen mit dem Durchbruch der Hochaufklärung unter Erzbischof Hieronymus Colloredo zusammen.[1474] Im Zuge der umfangreichen Reformen wurden das Wetterläuten und Wetterschießen zuerst eingeschränkt und letztendlich auch verboten.

In der Konsistorial-Verordnung vom 19. September 1783, die unter Erzbischof Colloredo für das gesamte Land Salzburg erlassen wurde, wurden jene Unglücke, die sich beim Läuten immer wieder ereigneten, als Argument für die Einschränkung des Wetterläutens eingesetzt: „Welcher gestalten das häufige und zu lange anhaltende Wetter läuten mehr schädlich als nützlich seye, und zum öfteren einschlagen besonders in den Thürmen, wo geläutet wird, selbst mit Tödtung der läutenden Anlaß gebe, ist eine durch unzählige Erfahrungen, durch öffentliche Nachrichten, auch durch vielfältige Beyspiele aus den diesseitigen Erzstifts Landen erst noch vom jingst verwiechnen Sommer her mehr als hinlänglich erwiesene Sache.”[1475] Dieser Verordnung war im selben Jahr das Verbot des Wetterläutens in Bayern vorausgegangen. Ausschlaggebend dafür war, „wie durch das vielfältige Geläute der Donner herbeygezogen” werde und dadurch Verletzungen und Todesfälle entstanden waren. Außerdem wäre das häufige, lange und sehr ungestüme Wetterläuten die Hauptursache, „des beständig und kostbahren Glockenumgiessens”.[1476]

In der Verordnung von 1783 ging es jedoch noch nicht um ein grundsätzliches Verbot des Wetterläutens, sondern um eine Neuregelung: „bey künftig entstehenden Hochgewitter [solle] im Anfange ein Zeichen zum Gebett, um Abwendung alles Unglücks, welches bey des Donnerwetters längeren Anhalten noch ein einzigmal wiederhollet werden kann, und nach dessen Ende zur Danksagung für die glücklich abgewendete Gefahre wieder ein Zeichen, allemal nur so, wie man zum Ave Maria läutet, gegeben werden.”[1477]

Im Jahr darauf, am 2. April 1784, wurde ein neuer Konsistorial-Befehl verlesen, der nochmals betonte, dass keine der 1783 gemachten Anordnungen rückgängig gemacht werden würden. Vielmehr sollten die Seelsorger, Prediger und Pfleger das Volk in diesem Sinne „bey öffentlichen Vortrag, bey Privat-Unterredungen, jeder andern schicklichen Gelegenheit” gründlich und nachdrücklich darüber belehren”.[1478] Doch dachte man nun auch über eine Abschaffung des Wetterläutens nach. Der Hofrat forderte die Pfleger auf,[1479] einen Bericht zu verfassen, wie wirkungsvoll die bestehende Verordnung vollzogen wurde und wie im Ausland mit dem Wetterläuten umgegangen werde.

Eine umfassende Erhebung über das Wetterläuten wurde 1785 in sämtlichen Pfleggerichten durchgeführt. In den Hofratrelationen aus dem Jahr 1785 findet sich ein umfangreicher Eintrag zum Thema Wetterläuten und Wetterschießen.[1480] Der Eintrag beinhaltet eine Zusammenstellung der Berichte aus den Pfleggerichten, eine Befragung der Hofräte, wie mit diesem Thema umgegangen werden sollte, eine Zusammenfassung der über das Wetterläuten und -schießen eingegangenen Antworten auswärtiger Regierungen in tabellarischer Form, wie auch eine Abhandlung des Hofrats über das Für und Wider dieser Wetterbräuche. Im Plenum des Hofrats wurde über die verschiedenen Aspekte des Wetterläutens und -schießens diskutiert, denn trotz des bereits verhängten Wetterschießverbots wurde sowohl im flachen Land – was damit zu tun hatte, dass das Schießen in Bayern noch erlaubt war – und später auch im Gebirge das Wetterschießen wieder aufgenommen. Da in Bayern und in Österreich das Wetterläuten bereits 1783 abgeschafft worden war, wurde überlegt, dies nun auch in Salzburg durchzusetzen. Doch zahlreiche Gemeinden und Berichte vieler geistlicher und weltlicher Obrigkeiten lauteten dahingehend, dass besonders in gebirgigen Gegenden „das Läuten von guten Nuzen seye, und die Wetter und Schauer Wolken vertreibe”. Deshalb traten diese für eine Fortsetzung des Läutens ein.

Dennoch bereitete die vermeintliche Wirkung des Läutens Kopfzerbrechen. Überlegungen betrafen die Tatsache, dass es in der Stadt viele und große Glocken gab die eine stärkere Bewegung der Luft und somit eine bessere Wirkung haben müssten. Im Vergleich dazu gab es auf dem Land wenige und kleinere Glocken. Konnte denn ein so geringe Bewegung der Luft die Wetterwolken zerteilen? Eine befriedigende physikalische Begründung war nicht zu finden, doch hatte man dafür eine religiöse Erklärung parat: „wo immer die geweyhete[n] Glocken erschallen, die Sturmwinde, Donnerschläge, Hochgewitter, Hagel und Wassergüsse weit hindann gehalten werden möchten, womit die fromme Absicht deren jenigen nicht ohne Grund ist, welche unter dem Wetter Läuten ihr aufrichtiges Gebett verrichten, und Gott nach Meinung der Kirch um Abwendung alles Schadens und Unglücks anrufen”. Daraus ergab sich, dass eine Abstellung des Wetterläutens eigentlich nicht gefordert werden konnte. So blieb es beim 1783 verfügten Zeichengeben zum Gebet, am Anfang des Gewitters zur Abwendung alles Unglücks und nach dessen Ende zur Danksagung für die glücklich abgewendete Gefahr. Beibehalten wurde auch das frühzeitige Läuten im Schloss Mirabell, um die Bevölkerung vor dem herannahenden Unwetter zu warnen. So konnte man sich anders als in den benachbarten Ländern Österreich und Bayern zu keinem gänzlichen Verbot entschließen.

Damit die Vorstellungen der Geistlichkeit bei den Untertanen auf größere Akzeptanz stießen, schlugen die Hofräte vor, dem Beispiel der Stadt zu folgen und alljährlich Wettermessen abzuhalten, um den Schutz des Allerhöchsten zu erbitten. Weiters sollte eine Einlage in die Almosenkasse getätigt werden, um so die Abwendung aller Wetter- und Schauerschäden zu bewirken.

8.8.3. Berichte aus den Pfleggerichten

Die aus den einzelnen Pfleggerichten angeforderten Berichte wurden zusammengefasst und in tabellarischer Form aufgeschlüsselt. Um einen Eindruck vom damaligen Stand des Wetterläutens und -schießens zu geben, werden exemplarisch einige Ausführungen der Pfleger wiedergegeben.

In Strasswalchen war zur Zeit der Erhebung das Läuten während oder nach einem Gewitter nicht mehr üblich, „vielleicht damit das Volk nicht zu oft von der Arbeit und bey der gefährlichsten Zeit vom Hause und den ihrigen entfernt werde”. Anders verhielt es sich in Neumarkt, wo ein Zeichen zum Gebet und Segen gegeben wurde, „wenn das Wetter gar schröcklich” war. Der Thalgauer Pfleger hatte in Folge der vorhergegangenen Verordnung versucht, das Volk wegen der Abstellung des Wetterläutens zu belehren und ihnen vor Augen geführt, welche Unglücke in den letzten Jahren trotz des Wetterläutens vorgefallen sind. „Allein er habe wenig ausgerichtet, und es wird sehr grosse Mühe, und Gewalt brauchen, wann man denen Mesnern die diesfals gehabte Samlung versichern will.” Das Pfleggericht Stauffenegg wünschte sich, dass „weder geläutet, noch geschossen, sondern dem Wetter der Laufe belassen, und keiner anderen Gemeinde Sturm, und Hagl zugewendet werden möchte.”

In Großarl war trotz aller Belehrung des Volkes, „doch das Vorurtheil für das Schüssen und Läuten allgemein”. Ebenso war die Bevölkerung in Werfen trotz aller Belehrungen derart von der Nützlichkeit des Wetterläutens eingenommen, dass die Abschaffung des Wetterläutens große Unzufriedenheit in der Bevölkerung verursachen würde.[1481] Eine ähnliche Meinung hatte diese auch vom Wetterschießen, doch hätten sie sich bei dieser Frage etwas nachgiebiger gezeigt. Von der Gasteiner Bevölkerung ist zu lesen, dass das Wetterläuten keineswegs schädlich sei könne, denn niemand könne sich erinnern, dass es jemals in einen Turm eingeschlagen hätte.

Der Mauterndorfer Pfleger berichtete von einem „alles in Grund und Boden schlagende[n] Schauer” in der steirischen Ortschaft Ranten, was die Bevölkerung dem unterlassenen Wetterläuten zugeschrieben hatte. Die alten Einwohner, die sich an keine derartigen Schäden erinnern konnten, sowie die Bürgerschaft von Mauterndorf waren deshalb in ihrer Meinung bestärkt, „und verlang[t]en mit aller Gewalt das Wetterläuten”.

Aus Lofer wurde berichtet, man habe erfahren, die Regierung in Innsbruck hätte angedroht, die Glocken aushängen zu lassen, wenn sich die Bevölkerung nicht an die bestehenden Verbote halten würde. Der Taxenbacher Pfleger berichtet, „die Absicht des Landmanns bey dem Wetterläuten, und Schießen seye nicht so […] die Ableitung des Blitzes, als die Abtreibung des landschädlichen Schauers”.

Aus dem Pfleggericht Hallein ist zu lesen, dass „mit merkbahrer Würkung wetter geläutet wird”. Die Gollinger hingegen nahmen sich die Abstellung des Läutens und Schießens sehr zu Herzen und erklärten, dem Mesner keine Läutgarben mehr geben zu wollen und in der Stadt Salzburg hielt man das Läuten für mehr schädlich als nützlich.

Bereits wenige Tage nach der Auswertung der Erhebung wurde am 1. Februar 1785 das Generalmandat[1482] veröffentlicht, welches das Wetterläuten, abgesehen von kurzen Glockenzeichen vor und nach dem Gewitter, verbot. Dass bereits 1787 wiederum ein Circularbefehl[1483] herausgegeben wurde, deutet darauf hin, dass die Verbote nicht eingehalten wurden.

8.8.4. "Lieber sterben, als mit dem Wetterläuten aufhören"

Einen Brauch abstellen zu wollen, der bereits eine lange Tradition hatte und zudem von der Bevölkerung als sehr wirkungsvoll angesehen wurde, war ein schwieriges Unterfangen. Dass dies nicht von heute auf morgen gehen konnte, bringt ein Kommentar aus dem Jahr 1785 auf den Punkt: „Wenn das Vorurtheil wegen Nutzen des Wetter läutens so zu sagen mit der Mutter Milch eingesogen” wurde, kann dieses Denken erst nach und nach durch Belehrungen abgelegt werden.[1484] Trotz aller Verordnungen und Verbote war die Bevölkerung nicht willens, sich das Wetterläuten nehmen zu lassen. Aus dem Jahr 1789 haben sich in den Hofrat Relationen zwei Vorfälle gefunden, die zeigen, mit welcher Vehemenz die Bevölkerung das Wetterläuten einfordern wollte.

8.8.4.1. Irrsdorf[1485]

Im Mai 1789 verschafften sich einige Personen gewaltsam Zutritt zum Glockenturm in Irrsdorf. Daraufhin wurde im Pfleggericht Strasswalchen eine Anzeige gemacht, „daß bey einem an sich ganz unbedeuthenen Hochgewitter den 10ten l[aufenden]: M[onats]: sich anfänglich bey 20. Personen bey seinem [des Mesners] Haus versamelten, welche endlich auf 100 und mehrere anwächsen. Veit Prendel zu Moßleiten, und Wolf Kerscher zu Pomberg begehrten so dann den Schlüssel zum Thurm […] Da der Messner den obrigkeitlichen Verboth ihnen vorhielt, so hielt auch dieses ihre Kühnheit nicht zurück, sondern einer […] drang ihn unwissend ins Haus, machte die vordere Hausthüre auf, und der versamelte Hauffen drang mit Gewalt in selbes, er [der Mesner] ergriff die Flucht um keiner weiteren Mißhandlung der Tumultuanten ausgesezt zu seyn, und die Anzeige zu Strasswalchen zu machen, er hörte auch so gleich das würklich mit allen 3 Gloken geläutet worden” war.[1486] Auch am 12. Mai kamen etwa 20 Bauern zum Haus des Mesners. „Dieser dachte durch die Entweichung bey der hintern Thüre seines Hauses zu entkommen, allein! Hattinger haschte ihn und, nahm ihme den Schlüßl zum Glockenhaus ab, und müßigte ihn noch überhin in die Kirche zu gehen, und den ungestimen Bauern den Rosenkranz vorzubethen.”[1487]

Derartige Aktionen des Volkes konnte die Obrigkeit keinesfalls dulden und so war das Pfleggericht der Meinung, „daß ohne bezeigte beträchtliche Strenge dieses trozige Bauren Volk zu keinen gehorsam gebracht, und […] die Landesfürstliche Macht, als das erforderliche Amtsansehen [ansonsten nicht] aufrecht erhalten werden” könne. Den „äusserst sträflichen Troz dieser Unterthanen” könne man nur „durch Schreken und Gewalt zur Unterwürfigkeit” bringen.[1488] Als am 16. Mai die Angezeigten arretiert werden sollten, schlugen einige Bauern sofort Lärm und gaben den übrigen die Losung damit sie sich „bey der Pfleg zu Straßwalchen einfanden. Schon um 5 Uhr fruhe war das Haus des Pflegers, und dieser sogar vor seinem Bette vollends umzingelt. Pfleger wuste sich nicht anderst Rath zu schafen, als daß er die angedrungenen Bauern sich erst vom Halse, und durch Behuf des im Hinterhalt gebliebenen Komando von 9 Mann vor das Haus schafte, worauf die Thüre gesperret, und nur die Ausschüsse zur Anbringung ihres Verlangens vorgelassen worden sind”.

Veit Prendel, Paul Hattinger und Georg Schinwald waren bei Gericht bereits als Aufwiegler bekannt. „Veit Brendl ist vor allen derjenige, der sich durch seine[n] rappeköppischen Starrsinn am meisten auszeichnet.” Schon als diese drei im Vorjahr wegen Wetterläutens vor Gericht standen, sagten sie dem Gerichtsschreiber dreist ins Gesicht, sie würden so oft zum Wetter läuten, „als oft es Weter geben würde”, außerdem bestanden sie darauf, „daß sie eher sterben, als das Wetter läuten bey Seite lassen wollen”. Mit dieser Einstellung hatten die Angeklagten offenbar die ganze Bevölkerung im Rücken, denn es war so, „daß sich bey nache schon die ganze Gemeinde Irstorf zusammen that, gemeinsam mit ihnen vor dem Pfleggericht Straßwalchen auftratt, und sich erklärte, daß, wenn Brendl, Hattinger, und Schinwald nach Salzburg gehen sollen, auch sie all ihnen folgen und gemeinsame Sache machen werden”.[1489] Die Angeklagten wurden bestraft. Die Untersuchung gegen die übrige Gemeinde, die sich sowohl des Wetterläutens als auch der Rottierung schuldig gemacht hatte, wurde jedoch eingestellt, da „folglich durch die diesfällige untersuchung ein unendlicher Prozess entstehen müste”.[1490]

8.8.4.2. Mattsee

Ein weiteres Beispiel ist aus dem Pfleggericht Mattsee erhalten: Am 14. und 18. Mai 1789 wollten fünf Berndorfer, Karl und Johann Wimmer, Sebastian Pöschl sowie Johann und Paul Huber, während eines Hochgewitters Wetterläuten. Dafür mussten sie „den Mesner mit Gewalt und zudringlichkeit dazu vermöchten, […] ihnen das Glockenhaus zu öfnen”. Zum Vorladungstermin nach erstatteter Anzeige erschien auch „eine Rotte von 8 ungeladenen Perndorfer, die sich gleicherdings als Teilnehmer an den Wetterläuten erklärten, und anfänglich zur Bewilligung der ferneren Geläutes das Wort führen wollte”, doch baten sie später nur darum, dass der Mesner vor und nach dem Gewitter das Gebetzeichen einhalten möge. Karl Wimmer, der schon im Jahr zuvor wegen des gleichen Vergehens zu Gericht einberufen worden war, wurde zu sechs Monaten Schanz-Buße verurteilt, die übrigen vier und die acht weiteren Männer mussten in der Fronfeste einen 24-stündigen Arrest bei Wasser und Brot absitzen.[1491] Trotz dieser Strafen läuteten einige Frauen desselben Gerichts am 16. und 17. Juni wieder zum Wetter.[1492]

1797 stellten die Strasswalchener Gutsbesitzer nach einem starken Hochgewitter den Antrag, „wie ehemals wiederum durch die ganze Andauer eines Wetters läuten zu dürfen”. Sie argumentierten, dass das Läuten im benachbarten Österreich und Innviertel erlaubt sei und dadurch die Wetterwolken von dort ab und nach Straßwalchen zugetrieben werden würden, „und da sich auszuschütten verursacht werde[n]”. Nach Rücksprache mit der k. k. Regierung in Linz wurde beschlossen, in einzelnen Fällen das Wetterläuten zu bewilligen.[1493]

Im Pfleggericht Abtenau hielt sich die Bevölkerung offenbar nicht an die Verbote. 1806 musste die Verordnung von 1785 neuerlich bekräftigt werden: „Wir haben erfahren, daß in vielen Orten den bestehenden Verordnungen zuwider anhaltend und oft stundenlange während den Gewittern geläutet werde. Sämtliche Lokal Beamte werden daher erinnert, wirksam darüber zu wachen, daß dieses Läuten auf die gesetzliche kurze Zeichengebung zum Gebethe zu Anfang und zu Ende des Gewitters beschränkt, sohin nach dem Wunsche des erzbischöflichen Ordinariats die Verordnung vom 1. Hornung 1785 aufrecht erhalten.”[1494]

8.8.5. Wetterschießen

Das Wetterschießen beruhte ursprünglich auf der Annahme, dass man die für die Unwetter verantwortlichen Dämonen durch Schießen und Lärm vom Himmel holen konnte. Doch neben diesen abergläubischen Gründen, die während der Aufklärung verschwanden, führte man auch physikalische Gründe für die positive Wirkung des Wetterschießens an: der Lärm zerteile die Wolken. Es gab jedoch auch die Ansicht, dass Wetterschießen und Wetterläuten das Unwetter nur zu den benachbarten Gemeinden treiben und keineswegs auflösen würde. Streitereien zwischen benachbarten Gemeinden belegen das.

Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts erlebte das Wetterschießen eine Blütezeit. Doch ebenso wie das Wetterläuten wurde auch das Schießen seit den 1760er Jahren wiederholt verboten. Bereits 1767[1495] und 1771[1496] untersagte Erzbischof Schrattenbach diesen Brauch, 1772 wurde er wieder erlaubt und 1773 für die Gebirgsgaue wiederum eingestellt.[1497] Die Bevölkerung hatte mit diesen Verboten nicht viel im Sinn und versuchte immer wieder Ausnahmegenehmigungen zu erreichen. Der Sinn der Verbote war den Menschen nicht einsichtig, sie waren sogar der Meinung, dass diese ihnen schaden würden.

Im Juni 1777 suchten u.a. Ausschüsse aus Eben, Radstadt, Zauch und Flachau um Erlaubnis des Wetterschießens an, weil in den benachbarten Gerichten St. Johann, Wagrain und Großarl sowie in der Steiermark geschossen wurde. Doch lediglich den Radstädtern wurde aus gegebenen Anlass erlaubt zu schießen und zwar ausschließlich in Richtung Steiermark.[1498] Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen erweckt den Eindruck, als wären sich die Behörden doch nicht ganz sicher gewesen, ob das Schießen ganz so nutzlos sei.

Die Obrigkeit schien mit dem Anliegen, von der Nutzlosigkeit des Schießens überzeugen zu wollen, auf verlorenem Posten zu stehen. Unter Erzbischof Colloredo folgten weitere Bestätigungen und Verstärkungen der Verbote, die im Generalmandat vom 1. Februar 1785 gipfelten. Im Vorfeld dieses Generalmandats kam es zu einer umfangreichen Erhebung des Status Quo in Bezug auf das Wetterschießen. Auslösendes Ereignis war eine Beschwerde aus Innsbruck, dass durch das Schießen in den PfIeggerichten Mittersill und Zell in einigen Kitzbüheler Gemeinden Schäden und viel Unglück verursacht worden waren. Daraufhin ging 1783 an alle Pfleger die Verordnung, nachzuprüfen, ob und wo in ihren Pfleggerichten Wetter geschossen werde. Zusätzlich sollte erhoben werden, wie im benachbarten Ausland dieser Brauch gehandhabt wird.[1499] Die vollständige Erhebung und Aufschlüsselung nach Pfleggerichten ist in tabellarischer Form in den Hofrat Relationen von 1783 festgehalten.[1500]

Der Hofrat kam nach Durchsicht aller Rückmeldungen zu dem Ergebnis, dass in 24 von 44 Pfleggerichten Wetter geschossen wurde. Interessant dabei ist, dass ein Großteil der Beamten dieser 24 Pfleggerichte die gute Wirkung des Schießens durchaus würdigte, „wann das Schiessen am rechten Ort, und zeitlich angebracht wird”. Der Kommentar aus dem Pfleggericht Neuhaus lautete etwa folgendermaßen: „Das Schiessen habe seiner mehr gute als böse Seite. Seit 1774 wo geschossen wird, seye kein betrechtlicher Schauer wie vorhero bekannt. Nur diese böse Seite ist dabey wann die Bauern mit dem Schiessen zu spat kommen, oder zu geringe Pöller haben. Die Gemeinden würden sehr missvergnügt seyn, wann das Wetter Schiessen abgebotten würde.”[1501] Die Erhebung zeigte weiters, dass in Tirol, Kärnten, Bayern und im Innviertel das Schießen noch praktiziert wurde und aus diesem Grund riet der Hofrat von der gänzlichen Abstellung im Erzstift ab.

Auch in der umfassenden Erhebung von 1785 wurde das Wetterschießen untersucht.[1502] Argumente für eine Rechtfertigung das Schießen abzustellen fanden sich genügend, etwa dass das Schießen oft zu spät, nicht am richtigen Ort oder auf falsche Art durchgeführt wurde, sich die Ausführenden des Öfteren selbst dabei verletzten, „nicht selten das Wetter in loco platzen gemacht” haben oder solches einem Nachbarn zugetrieben haben. Die Meinung mehrerer hochfürstlichen Beamten war allerdings, „daß die Abschaffung des Wetter Schüssens bey denen Unterthanen grossen Schmerz und Missvergnügen verursachen wird, und die […] Berichte über die Abstellung des Wetterläutens geben ein gleiches zuvernemmen”. Aus diesem Grund wäre nach Meinung einiger weltlicher Beamte die zeitgleiche Abschaffung des Schießens und Läutens nicht wünschenswert.[1503]

Bereits im April 1785, also nur wenige Monate nach Bekanntmachung des Generalmandats, suchten die Gerichtsgemeinden Mittersill, Zell, Saalfelden, Taxenbach und Lofer beim Hofrat um Erlaubnis des Wetterschießens an.[1504] Allgemeiner Tenor beim Hofrat war jedoch, dass keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können, schon allein aus dem Grund, da von Seite der Tiroler Nachbarn oft Beschwerden gekommen waren. Befreiungen und Ausnahmen waren auch immer Anlass für großen Unmut, denn „es heißt insgeheim, diese und jene haben Uns das Wetter zugeschossen, und verursacht, daß sich die Wolken übereinander getürmet, desto längers in der kalten Luft sich aufgehalten, und dadurch in Schauer, und Schlossen verwandelt, auf einmal sich niedergesenkt haben.”

Die Einstellung der Obrigkeit auf der einen Seite und die der Bevölkerung auf der anderen Seite zeigt eine tiefe Kluft, was das gegenseitige Verständnis betrifft. Die Bevölkerung war der Meinung, dass die Verbote ihnen schaden würden. Die Obrigkeit hingegen versuchte von der Nutzlosigkeit des Schießens zu überzeugen: „Wer würde nun vermuthen, daß so viele Landesherren ihren Unterthanen so Feind seyen, und sie von einer Uibung abhalten, welche ihren Landen, und Unterthanen im ganzen eine so grosse Hilfe verschaffen konnte? Der Nutzen der Unterthanen seye auch der Nutzen des Landesherrn, und von dieser untrennbahr: wie könnte man also vernünftiger Weise glauben, daß Sr. Hochfürstliche Gnaden, und die übrigen Landesfürsten das Wetterschüssen verbiethen würden, wenn sie sich aus der Natur der Sache, aus den Beyspielen, Beobachtungen mehrerer Jahre, und derley Proben überzeigt halten könnten, daß das Wetterschüßen in dem ganzen dem Landes-Unterthan vorträglich seye. 4. Möchten sie auch wohl bedenken, daß, um bey den jüngsten Beyspielen zu bleiben, erst in dem vorigen Jahre mehrere Schauerschäden in solchen Gegenden sich ergeben haben, wo man wacker zu geschossen, und darauf geläutet hat. 5. Endlich müßte sich der Unterthan erinnern, daß seine Pflicht gehorsam, und Unterwürfigkeit, so wie des Landesherrn alles auf das Wohl des ganzen hinzuführen seye, daß also der Landesherr seine Gebothe, und Verbothe nicht der willkührlichen Beobachtung alter Vorurtheilen, dem Wieder- und Eigensinne der Untergebenen zur Preise geben könne, sondern solche um Ordnung, und Folgsamkeit im Lande, ohne welcher kein gemeines Weesen aufrecht bestehen könne, zu erhalten, mit Ernst, und Nachdruck handhaben müßte.”[1505]

Um das Schießen wirkungsvoll zu unterbinden, mussten die Böller abgegeben werden. Einige Krimmler Bauern wollten im Jahr 1787 ihre Schießböller nicht ausliefern. Bei der Befragung meinte einer Beschuldigten: „was wollts dann machen [...] wenn das wetter alles zusammenschlaget, und niemand etwas zuessen hat, so kann uns der Landesfürst ja nicht unterhalten.”[1506]

Am 24. Mai 1805 erlaubte die kurfürstliche Landesregierung das Wetterschießen mit folgenden Argumenten: „Die Ungewißheit von den physischen Wirkungen des Gewitterschiessens und die Schwierigkeiten einen Gebrauch abzustellen, die die allgemeine Meinung des Volkes für sich hat, und durch das Beispiel der Grenzbewohner noch immer genährt wird, haben Sr. Königliche Hoheit bewogen, […] daß auf jenem Verbote des Gewitterschießens nicht weiter beharrt werden solle.[1507] Bereits im Juni 1805 ergriffen drei Bauern aus dem Pfleggericht Neuhaus diese Gelegenheit und suchten um die Ausfolgung von „6, oder doch 4 Böller” aus dem Zeughaus an, für die sich die Nachbarschaft „sammt und sonders verbürget”. Grund für dieses Ansuchen war, dass auf allen Anhöhen rund um die besagten Bauern Wetter geschossen wurde und dadurch die Gewitterwolken weiter zu ihnen getrieben werden würden. Demnach wären sie geradezu gezwungen, ebenfalls zu schiessen, „wenn sie ihre Feldfrüchte nicht der Wuth des Wetters muthwillig aussetzen” wollten. Das Antwortschreiben bewilligte das Ansuchen, denn „würde ihnen diese Erleichterung versagt, so würden sie doch nichts weniger von dem kostspieligen Wetterschießen bey diesen harten Zeiten abzubringen seyn, sondern sich vielmehr selbst mit größeren Kosten eigene Pöller beyschaffen.“[1508]

Ein Jahr später, im Jahre 1806, verordnete die k. k. Landesregierung: „Den dortigen Gemeinde Ausschüssen ist auf ihre Bitte zu bedeuten, daß ihnen das Gewitter schiessen nicht bewilliget werden könne, ausser sie würden durch glaubliche Erfahrungen darthun, daß dasselben für sie von guter und für ihre Nachbarn von keine schädlichen Wirkung sey.”[1509] Am 29. Juni 1817 verbot das kaiserliche Kreisamt das Wetterschießen erneut.[1510]

Nach Karl Adrian wurde das Schießen im Ersten Weltkrieg wegen Mangel an Pulver verboten. Über das Wetterschießen an sich gab es geteilte Meinungen. Er berichtet in einem Aufsatz aus dem Jahr 1944 von alten Leuten, die das Wetterschießen aus eigener Erfahrung kannten. Diese behaupteten, dass das Schießen auf das heranziehende Wetter einen Einfluss hatte und die Wolken dadurch zerteilt worden sind. Um die Wirkung zu verstärken wurden oft geweihte Dinge, wie etwa Palmkätzchen oder geweihtes Pulver, in die Böller geladen.[1511] Bis Anfang des 19. Jahrhunderts finden sich zum Wetterschießen Verbote und Ansuchen um Genehmigungen in den Archivbeständen.

8.8.6. Schießen und Läuten gegen Schnee und Reif

Im Juni 1785 suchte die Gemeinde Rauris an, mit Böllern schießen zu dürfen, „wenn es im Hochgebirge [...] zeit der stehenden Feldfrüchten zu schneyen anfängt”. Die vorgebrachten Argumente waren, dass die Hochalmen „so sehr überschneyet werden, daß das aldort weidende Vieh etliche Tage, fast bis zum Verhungern, im Schnee stehen müste”. Doch nicht nur das Vieh war Leid tragend, auch das Getreide und die Wiesen würden unter der Kälte und dem Reif leiden. Die Antragsteller waren der Meinung, dass das Schießen mit den Böllern das Gewitter „verdinneret, das weitere Herabschneyen verhüttet, und also die Früchten von dem Reif bewahret würden”. Doch der Hofrat sah die Sache von einer anderen Seite. In seinen Augen war „diese Bitte zu offenbaren Unterbau- und Hinterlistung des Wetter Schießens-Verboth ausgedacht” worden. Erlaubt man das Schießen einmal „so wird allemal geschossen, so oft ein Wetter Wolke aufsteigt: denn in hohen Gegenden wird man immer sagen, man seye nicht vergwisst, ob sich selbes in Regen oder Schnee auflöse”. Erzbischof Colloredo fügte dem Schreiben noch einen Kommentar hinzu, dass es sogar am Gaisberg und am Untersberg nach länger anhaltendem Wetter schneien würde.[1512]

„Man räumt gerne ein, daß es nicht so schädlich seye, denn bey Schnee und Reif ist die Luft mit keiner electrischen Materie angefüllt, den die Glocke an sich ziehet, und dadurch Flame, und Tode verursachen kann. Auch die zum Schneyen oder Reif geneigte Luft wird durch Losbrennung der Pöller sich in keinen Hagel, oder Platz-Regen verwandeln. So wenig aber ein Schaden daraus entsteht, so wenig ist ein physikalischer Nutzen davon zu hoffen. [...] Folglich bleibet nur die übernatürliche Kraft übrig, auf welche der Bauersmann bevorbey dem anhaltenden Läuten so sehr zählet. Und dieses kann gegen den Schnee und Reif nicht mehr würken, als sie gegen die Hochgewitter vermag [...] Die Gemeinden stehen selbst davon ab und bedienen sich vielmehr eines anderen in der Natur der Sache gegründeten Mittels gegen Frost und Reiffe, nemlich der Anzündung nosser Riesicht,[1513] und des dadurch entstehenden Rauches.”[1514]

8.8.7. Hagelabwehr

Im gesamten 19. Jahrhundert blieb das Wetterläuten die einzige, allerdings wenig wirksame Waffe gegen drohende Hochgewitter. Um die Wende zum 20. Jahrhundert galt der Einsatz von Böllern und Schwarzpulverkanonen als das scheinbar wirksamste Mittel, sich vor Unwettern zu schützen. Ein Erfolg versprechender Weg wurde durch die Entdeckung eingeschlagen, dass Silberjodid bei minus 5,2 Grad Celsius eiskeimbildend ist.[1515] Um Hagelschlag zu verhindern, machte man Versuche, indem man die Gewitterwolken beschoss. Man wollte durch die dadurch entstandene mechanische Erschütterung der Luft die Hagelwolken vertreiben oder die Hagelbildung verhindern. Di Böllerwirkung ging jedoch nur knapp 500 m hoch und erreichten die Hagelwolken nicht. Amtliche Versuche dazu gab es 1890 in der Untersteiermark und 1907 in Oberitalien.

Doch blieb der Erfolg aus. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden in mehreren Ländern Versuche unternommen, Hagelbildung zu verhindern. Diesmal nahm man Geschoße mit großer Explosionskraft, um die erforderliche Höhe zu erreichen. Man wollte die unterkühlten Tröpfchen durch Detonation erschüttern und so die Hagelbildung verhindern. Durch Silberjodidraketen sollte die Bildung von Hagelkörnern durch vorzeitiges Ausregnenlassen einer Gewitterwolke verhindert werden.

8.8.8. Wetterläuten heute

Wetterläuten wird heute noch in einigen Salzburger Gemeinden praktiziert. Befragungen habe ich im Oberpinzgau, in der Gemeinde Neukirchen am Großvenediger und im Flachgau, in der Gemeinde Großgmain, durchgeführt.

Franz Brunner, Heimatforscher, Neukirchen am Großvenediger: „Wetterläuten hatte früher einen frommen, christlichen Charakter. Heute ist ja längst bekannt, dass es die Schallwellen sind, die die Unwetterwolken auseinander treiben. [...] Der Mesner bekam als Lohn dafür die so genannten „Läutgarben”, also geerntetes Getreide: Roggen, Gerste, Weizen, Hafer. Die Menge der Garben war von Bauer zu Bauer verschieden, je nach der Größe der Liegenschaft. Vor der Abschaffung der Leibeigenschaft 1848 war der Mesner auf den Läutlohn des Grundherrn [...] angewiesen. Neben dem Wetterläute bediente man sich auch des „Schwarzpulvers”, man feuerte beim Anrücken des Unwetters die „Wetterböller” ab. Die Schießhütte war noch bis in die 60ger Jahre in der Nähe vom Steinberg zu sehen. Die Böller stehen heute im Eingangsbereich des Bergrettungs- und Kameradschaftsraumes. Der letzte Schütze war Nikolaus Nindl, der Hirzbauer, vorher lange Jahre der „Leutgeb Hans” [...]. Das Phyrotechnikgesetz verbietet heute das Abfeuern der Böller. So ist das „Wetterläuten” am wirksamsten. Wirklich, wenn man beobachtet und der Pfarrer beginnt früh genug zu Läuten, so teilen sich die Wolken in alle Winde.“[1516]

Susanne Breuer, Neukirchen am Großvenediger: „Der Klang der Glocke verdängt die Wolken, bevor sie sich über Neukirchen abladen können. Es m u s s richtig funktionieren, denn wenn es richtig schwarz daher kommt, dass man denkt, da geht bald die Welt unter und die Kirchenglocken werden frühzeitig geläutet, dann bringt das tatsächlich etwas. Man kann es fast nicht glauben, wenn man es nicht gesehen hat.” Auf die Frage, was denn passieren würde, wenn ein Pfarrer das Wetterläuten nicht mehr dulden würde, kam die Antwort: „Dann wird sich's zeigen! Je nachdem wie groß die Schäden wären, die Neukirchener würden sich so dafür einsetzen, dass die Wetterglocke zum Läuten gebracht wird und so viel Unterschriften sammeln, dass das wieder der Fall sein wird. Es kann schon sein, dass es regnet oder windig ist, aber vom Hagel bleiben wir zeitweise verschont. Die letzten Hagelschäden hatten wir vor drei Jahren und da war der Pfarrer selber nicht zu Hause. Deswegen, es war keiner da zum Wetterläuten.” Beschwerden gegen das Wetterläuten gebe es in Neukirchen keine, auch nicht, wenn eine Viertel Stunde durchgeläutet wird – höchstens die Nachbargemeinde, wenn das Wetter dort runterkommt. Unterbrechungen habe es in Neukirchen in den vergangenen 70 Jahren keine gegeben.“[1517]

Der Großgmainer Pfarrer Herbert Schmatzberger berichtet, dass das Wetterläuten in Großgmain nie abgeschafft worden war, nur habe die Intensität in den letzten Jahren stark variiert. Vor allem in den vergangenen Jahren, als es schwere Unwetter gab, wurde wieder verstärkt geläutet. Als Pfarrer Schmatzberger Ende der 1960er Jahre nach Großgmain kam, war das Wetterläuten gang und gäbe. Zuständig dafür war die damalige Mesnerin, die für diese Dienste Getreide und andere Feldprodukte bei den Bauern abholte. Als es 1979 einmal fürchterlich schwarz am Himmel ausgesehen hatte, läutete der Pfarrer selbst. Dies machte er so intensiv, dass die Großgmainer sagten, es hätte danach sechs Wochen nicht geregnet. Daraufhin ging er mit dem Läuten sparsamer um. An manchen Tagen, wenn es besonders schwarz war, läutete der Pfarrer eine halbe bis Dreiviertelstunde – und das Wetter ging tatsächlich nicht übe Großgmain ab.

Nach Aussage von Herbert Schmatzberger sind die meisten Leute sehr froh über das Wetterläuten. Allerdings gibt es auch vereinzelt Leute, die sich über das Läuten ärgern, da es die Ruhe stören würde. Im Sommer 2002 hatte es einmal starken Hagel gegeben. Zu dieser Zeit war der Pfarrer jedoch nicht zuhause. Von einer Bäuerin wurde das mit den Worten kommentiert: „Jetzt hab i immer gmoant es tuat amoi Wetterläuten, aber wahrscheinlich bist du [der Pfarrer] ned dahoam gwesn.” Anrufe über bevorstehende Unwetter bekommt der Pfarrer nicht, da die Leute der Meinung sind „wenn er zuhause ist, wird er schon läuten”. Geläutet wird mit der größten Glocke, der Friedensglocke, die auf C gestimmt ist und 1967 angeschafft worden war. In den Jahren davor wurde mit der eigentlichen Wetterglocke geläutet, die auf den Ton E gestimmt ist und bis dahin die tiefste Glocke war. Sie wurde zu Ehren „Unserer Lieben Frau” gegossen. Auf die Frage, ob die Bevölkerung es hinnehmen würde, wenn das Läuten abgeschafft werden würde, meinte der Pfarrer: „Manche würden sicher murren, aber du kennst ja die Mentalität der Leute, sie würden es letztlich hinnehmen.”[1518]

„Volksfrömmigkeit” ist für den Würzbürger Volkskundler Christoph Daxelmüller ein hermeneutisches Produkt der Aufklärung und Ergebnis der in der frühen Neuzeit einsetzenden Emanzipation der menschlichen Vernunft – daher geraten in ihr auch Beharrung und Fortschritt in Gegensatz zueinander. So hat auch der Philosoph Schleiermacher (1768–1834) bereits im 19. Jahrhundert Volksfrömmigkeit als „Bestimmtheit des Gefühls” bezeichnet.[1519] Dazu lässt sich Helga Maria Wolf zitieren: „Nichts kommt aus der Volksseele. Volksfromme Bräuche fallen nicht vom Himmel. Sie kamen von weltlichen und geistlichen Obrigkeiten, entwickelten ihre Eigendynamik und mußten dann nicht selten wieder verboten oder zumindest purifiziert werden. Sie leben und sterben im ständigen Mit-, Neben- und Gegeneinander von popularer Religiosität und liturgischer Spiritualität. ... Letztendlich ausschlaggebend bleiben Initiative und Engagement einzelner Persönlichkeiten und Gruppen, Laien oder Amtsträger.”[1520]



[1455] Um Quellen zum Thema Wetterschießen und Wetterläuten ausfindig zu machen, wurden im Salzburger Landesarchiv die Repertorien der Pfleggerichte Werfen, Abtenau, Wartenfels, Gastein und Taxenbach sowie einzelne Jahre der Hofrat Relationen im Rahmen eines Werkvertrages für das SLIVK durchgesehen.

[1456] Schlossen = Hagelkörner, vgl. [Kaltschmidt 1865], S. 823.

[1457] Salvieren = veralteter Ausdruck für retten, in Sicherheit bringen.

[1458] Salzburger Landesarchiv (SLA), Pfleggericht Abtenau, Fach VII Bund 14/Nr. 184/Karton 4: Bericht vom 2. August 1796.

[1459] Als Beispiele seien hier genannt: Wer das Wetter zaubern kann. In: [Braumann 1979], S. 239–244. Die Kotrieshexe. In: [Wallner 2000], S. 65–66. Der Wettermacher auf der Dürnbachalm. In: [Wallner 2000], S. 21.

[1462] [Bausinger 1966b], Einleitung; zitiert nach: [Hartinger 1992], S. 36f.

[1463] Vgl. [Bakay/Streng 2000], S. 173.

[1464] Vgl. [Puschmann 2002]; vgl. [Schmeller 1985]. Bd. 2/2, Sp. 1050f.

[1466] Vgl. [HuberN 1880], S. 108–116.

[1467] Vgl. [Bakay/Streng 2000], S. 175f., [Adrian 1945], S. 10 und [HuberN 1880], S. 109.

[1468] Vgl. SLA, Landschaft III Bund 13: Aufschlüsselung der Höhe des Läutgeldes.

[1469] Vgl. [Bakay/Streng 2000], S. 184.

[1470] Vgl. [Bakay/Streng 2000], S. 184.

[1472] Adrian zitiert die Salzburger Zeitung vom 10. Erntemonat 1784. [Adrian 1945], S. 9.

[1474] Vgl. [Hammermayer 1995], S. 395.

[1475] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810), Fach 31 Bund 3/Nr. 104/Karton 230: Konsistorialverordnung vom 19. September 1783.

[1476] SLA, Hofrat Relationen 1783/II, 181, fol. 809–810, Akt vom 1. September 1783.

[1477] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810), Fach 31 Bund 3/Nr. 104/Karton 230: Konsistorialverordnung vom 19. September 1783.

[1478] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810), Fach 31 Bund 3/Nr. 111/Karton 230: Konsistorialbefehl vom 2. April 1784.

[1479] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810), Fach 39 Bund 13/Nr. 542/Karton 303: Schreiben des Hofrats vom 21. Juni 1784.

[1480] SLA, Hofrat Relationen 1785/I, 184, fol. 4–29: Erhebung zum Wetterschießen und -läuten und dessen Abstellung vom 4. Jänner 1785.

[1481] Siehe auch SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810), Fach 39 Bund 13/Nr. 542/Karton 303: Schreiben des Hofrats vom 21. Juni 1784.

[1482] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810). Fach 38 Bund 9/ Nr. 580/Karton 291, Generalmandat vom 1. Hornung 1785.

[1483] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810). Fach 38 Bund 10/ Nr. 597/Karton 292, Circularbefehl vom 23. Jänner 1787.

[1484] SLA, Hofrat Relationen 1785/II, 185, fol. 996–1003: Eintrag vom 8. Juli 1785, betreffend verbotenes Wetterläuten im Pfleggericht Laufen und der Pfarre Georgen.

[1485] SLA, Hofrat Relationen 1789/I, 192, fol. 588ff.: Akt vom 11. Mai 1789 und fol. 623–633: Akt vom 23. Mai 1789. SLA, Hofrat Protokoll Criminalsachen 1789, 538, fol. 136f., Eintrag vom 23. Mai 1789

[1486] SLA, Hofrat Relationen 1789/I, 192, fol. 588ff.: Akt vom 11. Mai 1789.

[1487] SLA, Hofrat Relationen 1789/I, 192, fol. 623–633: Akt vom 23. Mai 1789.

[1488] SLA, Hofrat Relationen 1789/I, 192, fol. 588ff.: Akt vom 11. Mai 1789.

[1489] 35 SLA, Hofrat Relationen 1789/I, 192, fol. 623–633: Akt vom 23. Mai 1789.

[1490] SLA, Hofrat Protokoll Criminalsachen 1789, 538, fol. 136f., Eintrag vom 23. Mai 1789.

[1491] SLA, Hofrat Relationen 1789/I, 192, fol. 772: Akt vom 2. Juni 1789.

[1493] SLA, Hofrat Relationen 1797/II, 210, fol. 814–817.

[1494] SLA, Pfleggericht Abtenau, Fach XXXVI Bund 2/Nr. 26/Karton 23: Verordnung vom 18. Juli 1806.

[1495] SLA, Pfleggericht Werfen 1 (1675–1775), Fach 39 Bund 10/Nr. 420/Karton 300: Anordnung vom 23. September 1767.

[1496] SLA, Pfleggericht Werfen 1 (1675–1775), Fach 38 Bund 8/Nr. 482/Karton 219: Anordnung vom 30. April 1771.

[1497] Vgl. SLA, Hofrat Relationen 1783/II, 181, fol. 816f.: Eintrag vom 1. September 1783.

[1498] SLA, Hofrat Relationen 1777/I, 169, fol. 862ff.: Ansuchen vom 27. Juni 1777.

[1499] SLA, Pfleggericht Werfen 2 (1776–1810), Fach 39 Bund 13/Nr. 527/Karton 303: Schreiben vom 17. Mai 1783.

[1500] SLA, Hofrat Relationen 1783/II, 181, fol. 812–822: Eintrag vom 1. September 1783. Vgl. zur Verwaltung und Gesetzgebung im 18. Jahrhundert: [Dohle 2002].

[1501] SLA, Hofrat Relationen 1783/II, 181, fol. 819.

[1502] SLA, Hofrat Relationen 1785/I, 184, fol. 4–29: Erhebung zum Wetterschießen und -läuten und dessen Abstellung vom 4. Jänner 1785.

[1503] SLA, Hofrat Relationen 1785/I, 184, fol. 4–29: Erhebung zum Wetterschießen und -läuten und dessen Abstellung vom 4. Jänner 1785.

[1504] SLA, Hofrat Relationen 1785/I, 184, fol. 575–482: Ansuchen der Gerichtsgemeinden Zell, Saalfelden, Taxenbach und Lofer vom 12. April 1785.

[1505] SLA, Hofrat Relationen 1785/I, 184, fol. 575–482: Ansuchen der Gerichtsgemeinden Zell, Saalfelden, Taxenbach und Lofer vom 12. April 1785.

[1506] SLA, Hofrat Relationen 1787/I, 188, fol. 463–470: Schreiben vom 7. April 1787.

[1507] SLA, Landschaft III Bund 13, Karton 27: Circularsbefehls-Abschrift vom 24. Mai 1805.

[1508] SLA, Landschaft III Bund 13, Karton 27: Korrespondenz vom 4. und 21. Juni 1805.

[1509] SLA, Pfleggericht Abtenau, Fach XXXVI Bund 3/Nr. 32/Karton 23: Schreiben vom 30. Dezember 1806.

[1512] SLA, Hofrat Relationen 1785/I, 184, fol. 920–922: Ansuchen der Gemeinde Rauris, 18. Juni 1785.

[1513] Riesicht = möglicherweise ist damit Reisig gemeint.

[1514] SLA, Hofrat Relationen 1786/I, 186, fol. 418–426: Einige das Wetterläuten und -schießen betreffende Punkte, 7. April 1786.

[1516] E-Mail vom 29.11.2002 von Franz Brunner, Heimatforscher aus Neukirchen am Großvenediger.

[1517] Interview mit Susanne Breuer am 21. November 2002.

[1518] Interview mit Pfarrer Herbert Schmatzberger am 22. November 2002.

[1519] [Daxelmüller 1990], S. 34ff; dort zitiert: [Schleiermacher 1958].

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